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Wir beraten Sie rund
um das Familienrecht


Mit unserer Spezialisierung, regelmäßigen Fortbildung, jahrelangen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, sowie das hier nötige Einfühlungsvermögen sind wir besonders qualifiziert, um sämtliche Themen betreuen und fundierte, praxisorientierte Beratung anbieten zu können.

 

Dank dieser Qualitäten können wir auf zahlreiche zufrieden geschiedene Mandanten verweisen.

Gern beraten wir Sie insbesondere bei folgenden Fallgestaltungen:

  • Auflösung von Ehe und Lebenspartnerschaft, z.B. durch Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten/Lebenspartner im Falle einer Scheidung/Lebenspartnerschaftsauflösung
  • Rechtliche Fragen rund um Scheidungsimmobilie und Haushaltsaufteilung
  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsrecht, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanerkennung/ -anfechtung
  • Versorgungsausgleich, d.h. Auseinandersetzung der Anwartschaften auf die Rentenversorgung
  • Adoption/Betreuung